1.
Die Angebote verstehen sich immer freibleibend und setzen die Lieferfähigkeit voraus. Änderungen bleiben vorbehalten. Mit dem Erscheinen einer neuen Preisliste verlieren alle aktuellen Preislisten ihre Gültigkeit, es gilt sodann immer die aktuelle Preisliste. Alle Preise sind Großhandelspreise und gelten gemäß der aktuellen Preisliste jeweils zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Binnen 10 Tagen sind alle Rechnungen nach Warenerhalt und deren Leistung fällig, ohne dass es einer Mahnung bedarf. Zahlungen erfolgen per Banküberweisung oder im Vertragsfall per Bankeinzug ohne Skonto.
Die Preise in der Preisliste sind netto Preise zzgl. der gesetzlich geltenden MwSt. ab Rampe bzw. der Bereitstellung der bestellten Ware (ohne Transportkosten bzw. Logistikkosten).
2.
Vor dem gewünschten Liefer- oder Selbstabholer-Termin müssen die Bestellungen (Menge und Artikelnummer, etc.) mindestens 8 Tage vorher im Bestellwesen eingegangen sein. Eine rechtzeitige Lieferung oder Bereitstellung der Bestellung kann sonst nicht gewährleistet werden. Ein Zustandekommen gilt, wenn die Beachtung dieser Liefer- und Zahlungsbedingungen sämtlicher Leistungs- oder Lieferverträge erfolgt ist.
Im Geschäftsverkehr mit Unternehmen gelten ausschließlich diese Allgemeinen Bedingungen. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers gelten nur insoweit, wenn die Zustimmung des Verkäufers ausdrücklich schriftlich erfolgt ist. Abweichende Regelungen gelten nur als vereinbart, wenn dies vorher schriftlich geregelt wurde.
3.
Die Auslieferung erfolgt in zwei Möglichkeiten: A) Der Käufer oder auch Abholer kann ab Rampe seine bestellte Menge in Empfang nehmen. Für den weiteren Transport, u. a. im Rahmen der Kühlkette, trägt der Käufer und / oder Abholer die Verantwortung. In diesem Fall kann oder wird die bestellte Ware, respektive die Chargen in Mehrwegkisten bereitgestellt oder diese ist in 12er / 14er / 16er Kartons gemäß Liste in der angegebenen Verpackungseinheiten verpackt. B) Bei einer Bestellung und Lieferung per Spediteur (Kühllogistik) ist die Ware immer in 12er / 14er / 16er Kartons verpackt und auf einer Euro-Palette für den Abtransport bereitgestellt. Eine Lieferung zu einem bestimmten Termin kann nur im Rahmen der Bestellung erfasst werden, vorausgesetzt, dass der Spediteur den Termin auch einhalten kann (Einschränkungen durch 2. oder 3 verursacht). Eine Produktion und Bestellung erfolgt erst ab einem Mindestauftragswert von ab 450,00 €uro netto. Die einzelne Fracht per Spediteur (Kühllogistik) wird gesondert gemäß den Preisangaben des Logistikers berechnet. Die Transportkosten werden vollständig dem Käufer weiterberechnet. Der Eigentumsvorbehalt an der gelieferten Ware gilt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen zu Gunsten des Verkäufers als vereinbart. Bereits jetzt werden alle Forderungen des Käufers aus einem eventuellen Weiterverkauf der Vorbehaltsware an uns abgetreten. Diese Abtretung erstreckt sich auch auf aus sonstigem Rechtsgrund hinsichtlich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen. Abweichende Vereinbarungen können auf Verlangen des Käufers getroffen werden, wenn die Sicherungsrechte den Wert unserer Forderung um mehr als 20 % übersteigen.
4.
Bei Lieferung der Ware erfolgt dies im Rahmen der Koordinierung eines Spediteurs der mit Spezial-Kühlfahrzeugen die Ware abholt und über seinen Verteiler ausliefert. Es werden von uns nur die Einhaltung der gesetzlichen Lager- und Transportbestimmungen (gekühlter LKW) gewährleistet. Lieferfristen können unterschiedlich ausfallen, je nach Bestellvorgang des Käufers und die damit verbunden Disponierung des Spediteurs ohne dass hieraus ein Anspruch des Käufers resultiert, um die Dauer von Ereignissen und deren Folgen, die nicht zu vertreten sind, also insbesondere höhere Gewalt, Betriebsstörungen, unverschuldeter Rohstoffmangel, Streik, Krieg etc.. Eine rechtzeitige und richtige Selbstbelieferung bleibt vorbehalten. Bei Verlängerung der Lieferfrist aufgrund vorgenannter Ereignisse um mehr als einen Monat sind beide Parteien zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Bei Nichtverfügbarkeit des Liefergegenstandes wird der Verkäufer den Käufer unverzüglich informieren und im Falle des Rücktritts die entsprechende Gegenleistung unverzüglich erstatten. Verzugsschadensersatz ist nur in Fällen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatzes geschuldet.
5.
Mit der Anlieferung hat der Käufer unverzügliche bei Annahme zur Aufrechterhaltung der Kühl-Kette die Verbringung der Ware in ein gekühltes Lager selbst Sorge zu tragen. Die erforderliche Lagertemperatur der gekühlten Produkte beträgt 3 oder 4 °C bis wenigstens 6 °C. Eine Erwärmung der Produkte ist zu verhindern, weil eine wieder Kühlungsprozess lebensmittelrechtlich unzulässig ist und die Produktqualität nachhaltig verschlechtert. Für die Folgen allgemeiner unsachgemäßer Lagerung oder anderweitig unsachgemäßen Umganges mit den Produkten nach Auslieferung übernehmen wird keine Haftung übernommen.
6.
Die Ware ist bei Anlieferung auf Vollständigkeit und ordnungsgemäße Kühlung zu überprüfen. Mögliche Fehlmengen oder sonstige Beanstandungen sind auf dem Empfangsschein des Fahrers des Spediteurs zu reklamieren und sofort zu vermerken. Der Käufer ist ohne weitere Erklärungen des Verkäufers 10 Tage nach dem Fälligkeitstag in Verzug, soweit er nicht bezahlt hat. Im Falle des Vorhandenseins von Mängeln steht dem Käufer ein Zurückbehaltungsrecht nicht zu, es sei denn, die Lieferung ist offensichtlich mangelhaft bzw. dem Käufer steht offensichtlich ein Recht zur Verweigerung der Abnahme der Lieferung zu; in einem solchen Fall ist der Käufer nur zur Zurückbehaltung berechtigt, soweit der einbehaltende Betrag im angemessenen Verhältnis zu den Mängeln und den voraussichtlichen Kosten der Nacherfüllung (insbesondere einer Mängelbeseitigung) steht. Der Käufer ist nicht berechtigt, Ansprüche und Rechte wegen Mängeln geltend zu machen, wenn er fällige Zahlungen nicht geleistet hat und der fällige Betrag (einschließlich etwaig geleisteter Zahlungen) in einem angemessenen Wertverhältnis zu dem Wert der – mit Mängeln behafteten – Lieferung steht. Eine Rücknahme von gekühlten Menüs bei verspäteter Mängelrüge ist nicht möglich. Schadensersatz ist ausgeschlossen, sofern der eingetretene Schaden nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Schadensersatz wegen Nichterfüllung ist ausgeschlossen. Hinsichtlich der Gewährleistungsansprüche gelten Teilpartien jeweils als selbstständige Lieferungen. Mängel an Teilen der Lieferung berechtigen nur zur Beanstandung der mangelhaften Teile. Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit oder bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit.
7.
Erfüllungsort für Zahlungen ist das Konto der ServCulinar GmbH in 56203 Höhr-Grenzhausen, für Lieferungen aus dem jeweiligen Verladeplatz der ServCulinar GmbH in Siershahn. Der Gerichtsstand für sämtliche sich aus diesem Vertragsverhältnis ergebenden Rechtsstreitigkeiten ist Essen, soweit der Käufer Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder rechtliches Sondervermögen ist.
8.
Unter Beachtung der Vorschriften der DSGVO und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG neu) werden mögliche anfallende Daten ordnungsgemäß verarbeitet. Aus der Datenschutzerklärung können die Rechte zur Verarbeitung dieser entnommen werden.
9.
Die Ungültigkeit einzelner der vorstehenden Bedingungen berührt nicht die Gültigkeit der übrigen Bedingungen und des Vertrages im Übrigen.
10.
Der Rechnungsversand erfolgt je nach Wahl per E-Mail oder auf dem Postweg. Es wird vorausgesetzt, dass der Kunde seine Zustimmung mit dem elektronischen Rechnungsversandes erteilt hat. An die vom Kunden bekanntgegebene E-Mail Adresse, werden die elektronische Rechnungen im PDF-Format versendet. Bei ausdrücklichem Kundenwunsch ist eine postalischer Rechnungsversand auch möglich aber ggf. mit zusätzlichen Gebühren verbunden.
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Aktueller Stand: Juni 2023 ServCulinar GmbH
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